Der Herzkatheter

Eine 93-jährige, urteilsfähige Patientin lebt allein und selbständig zu Hause.

Während eines Besuchs ihrer Tochter spürt sie plötzlich starken Druck auf der Brust.

Die Tochter bringt sie umgehend auf die Notfallstation des nahegelegenen Bezirksspitals.

Dort wird ein Myokardinfarkt mit Indikation für eine umgehende Herzkatheter-Untersuchung festgestellt. Es liegt keine Kontraindikation vor. Dazu wäre eine Verlegung ins Zentrumsspital notwendig. Der Arzt ist der Meinung, dass die Patientin mit 93 Jahren zu alt für einen Herzkatheter sei, und empfiehlt der Patientin deshalb, im Bezirksspital zu bleiben. Man könne sie hier mit Medikamenten behandeln. Zudem sagt er, dass er von einem Herzkatheter im Zentrumsspital abrät. Tochter und Patientin sind froh, dass keine Verlegung notwendig ist, und die Patientin bleibt im Bezirksspital.

Hat der Arzt die Autonomie der Patientin verletzt?
Ja
Nein